• Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim "Begleiteten Fahren"
  • Kraftwagen max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse und max. 8 Sitzplätze außer dem Führersitz und Anhänger max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Kombination aus Fahrzeug Klasse B und Anhänger max. 3500 kg  
  • Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen, Einschluss : AM, L

Die Ausbildung erfolgt in einer ruhigen und lockeren Atmosphäre, ohne Termindruck.

Die Termine für Ausbildung und Prüfung werden individuell mit dem Fahrschüler vereinbart.

Sollten Sie bereits im Besitz eines Führerscheins sein und benötigen etwas Übung, dann bieten wir Ihnen sehr gern  einen Auffrischungskurs an.

Und damit Sie sich während der Ausbildung wohlfühlen ist das Fahrzeug selbstverständlich eine "nikotinfreie Zone"!